17.12.2012 | |
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Der Bundesrat hat im Jahr 2010 die Pilzproduktion der landwirtschaftlichen Produktion zugeteilt, trotzdem gehört die Pilzproduktion nicht zum traditionellen Bild eines landwirtschaftlichen Betriebes. Den aktuellen Ratgeberbeitrag finden Sie hier. |
27.11.2012 | |
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Als Zinstag gilt in vielen Gegenden der Schweiz der «Martini», der 11. November, als Stichtag. Es ist der Tag des Sankt Martin. Dieser Zeitpunkt entspricht von Alters her dem Anfang und Ende der natürlichen Bewirtschaftungsperiode. Früher begannen und endeten auch Dienstverhältnisse, Zins- und Besoldungsfristen auf diesen Termin. |
14.11.2012 | |
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Handänderung und Nutzungsänderung bei Liegenschaften: Eine schematische Übersicht sowie Erklärungen dazu finden Sie hier. |
31.10.2012 | |
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Der Verkauf von Liegenschaften ist gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziffer 20 MWSTG von der Steuer ausgenommen. In Zusammenhang mit dem Neubau, einer Grossrenovation oder dem Kauf eines Gebäudes wird automatisch - offen oder verdeckt - die Mehrwertsteuer von 8 % mitbezahlt. Für Grundeigentümer, die sich mit Bauen, Renovieren oder Kaufen befassen lohnt sich deshalb eine fundierte Analyse. Mehr zu diesem komplexen Thema können Sie hier herunteralden. |
19.10.2012 | |
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In den letzten zehn Jahren gingen über 16’000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, die Anzahl Betriebe ist auf 60’000 gesunken und die Zahl der Beschäftigten liegt noch bei 165’000 Personen (BFS 2010). Dieses Phänomen wird im Volksmund als «Bauernsterben» bezeichnet. Die Ursachen des Wandels und die Auswirkungen auf die Landwirtschaftsbetriebe bleiben jedoch ungeklärt. Da Flächenwachstum in der Schweiz nur in begrenztem Umfang möglich ist, sind viele Betriebsleiter gezwungen, die inneren Strukturen zu verändern oder anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. |
03.10.2012 | Parlamentarische Initiative |
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Nationalrat Leo Müller hat zusammen mit landwirtschaftsnahen Parlamentariern eine parlamentarische Initiative zur Änderung der Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen eingereicht. Die ungerechtfertigte Besteuerung des Wertzuwachses von Immobilien im Geschäftsvermögen mit der Einkommenssteuer (Bund und Kanton) sowie die Belastung mit den Sozialversicherungsabgaben bei den Selbständigerwerbenden soll damit ein für alle Mal beseitigt werden. Profitieren können davon sämtliche Wirtschaftszweige, Selbständigerwerbende und juristische Personen. Das Steuersystem der Schweiz wird damit wesentlich vereinfacht und die kantonale Souveränität gestärkt. |
01.10.2012 | Kollektivgesellschaft: Vergütung des Gesellschafters / Bestimmung der Abfindung |
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Bei Fragen zur Bewertung, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung und Auflö-sung von Gesellschaften sind wir Experten. Wir helfen gerne weiter. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier |
24.09.2012 | |
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Treuhand und Schätzungen hat die Büroräumlichkeiten gewechselt. Da die letzten Bauarbeiten am Gebäude noch im Gange sind, und die Zufahrt noch erschwert ist, bitten wir Sie, sich bei Ihrem nächsten Besuch vorübergehend beim Empfang des Schweizerischen Bauernverbandes in Brugg zu melden. Wir freuen uns, Sie bald in unseren neuen Büros zu empfangen! |
18.09.2012 | |
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Im Herbst findet die parlamentarische Debatte zur AP 2014-2017 statt. Für Betriebe, bei denen aus heutiger Sicht Handlungsbedarf angezeigt ist, wird es höchste Zeit zum Handeln. |
13.08.2012 | Unternehmenssteuerreform II: Zürich muss Verordnung anpassen |
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Zürcher Regierungsrat muss Verordnung zur Umsetzung der UStR II auf Grund des jüngst ergangenen Bundesgerichtsurteils anpassen. Die NZZ vom 9. August 2012 fasst den Entscheid des BGer im Wesentlichen wie folgt zusammen: |
10.08.2012 | |
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Werden die Grenzwerte für Lärmimmissionen überschritten, muss der Landwirt reagieren. Das kann je nach Massnahme kostenintensiv sein, beispielsweise wenn ein Standort verschoben oder eine Verschalung angebracht werden muss. Auch gibt es lärmarme Traktoren und Maschinen, aber auch dann muss meistens die lärmintensive Betätigung zeitlich begrenzt werden. |
09.08.2012 | Eine Genossenschaft mit weniger als 7 Mitgliedern wird aufgelöst! |
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Entsprechend dem Bundesgericht wird in der Lehre zu Recht vertreten, dass für den Fall des Unterschreitens der Mindestzahl von sieben Genossenschaftern nur die Ansetzung einer Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes oder die Auflösung der Gesellschaft in Frage kommen kann (Art. 731b Abs. 1 OR Ziff. 1 und 3). Es leuchtet ein, dass das Gericht nicht fehlende Mitglieder ernennen kann, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Da die Beschwerdeführerin im vorliegenden Fall selbst der Auffassung war, dass eine Fristansetzung unzweckmässig wäre, wurde die Auflösung der Genossenschaft zu Recht angeordnet. |
07.08.2012 | Bundesgerichtsurteil entscheidet zu Gunsten der Stromnetzeigentümer |
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Die Elektrizitätsunternehmen haben vor Bundesgericht teilweise Recht bekommen. Ein zweifacher Abzug von je 20 % durch die Elcom zur Korrektur der systematisch zu hohen Anlagekosten für die Netze sei nicht gerechtfertigt. Das Bundesgericht hielt aber auch fest, dass durch die von der Branche entwickelte Bewertungsmethode die Anlagekosten eindeutig zu hoch ausgewiesen würden und bestätigt den Abzug von einmalig 20 % von den so errechneten Kosten. Durch die nun zulässigen, höheren Anlagekosten wird der Endverbraucher zusätzlich belastet. Oft werden die Elektrizitätsunternehmen sogar einen Buchgewinn anlässlich der Übertragung der Netze auf die Swissgrid realisieren. Damit wird der Endverbraucher mindestens teilweise ein Teil des Netzes doppelt bezahlen. |
15.06.2012 | |
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Rechtsanwalt Pius Koller, Studer Rechtsanwälte Möhlin, und Martin Würsch, SBV Treuhand und Schätzungen, zeigen in einer ausführlichen Analyse des Bundesgerichtsurteils 2C_11/2011 dessen Auswirkungen für die Landwirte auf. Eine Berücksichtigung des Systemwechsels bei den Übergangsbestimmungen und der Überführung in das Privatvermögen würde dazu führen, dass das Steuersubstrat jeweils mit der richtigen Steuer belastet würde (Einkommenssteuer für wieder eingebrachte Abschreibungen, Wertberichtigungen etc. und Grundstückgewinnsteuer für den Wertzuwachsgewinn in Folge Marktentwicklung und Einzonierung). Die Autoren kommen zum Schluss, dass durch die hohe Belastung durch die Besteuerung als Einkommen, den Sozialversicherungsabgaben, dem Verlust von Direktzahlungen, dem Gewinnanspruchsrecht und der Mehrwertabgabe die Einzonierung künftig für Landwirte sehr unattraktiv sein wird. |
08.06.2012 | |
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Ein Ruling ist ein Vorbescheid der zuständigen Steuerverwaltung über die steuerliche Beurteilung eines konkreten, steuerlich relevanten Sachverhalts. Eine solche Anfrage hilft den Steuerpflichtigen sich im komplexen Steuerfragen verbindliche Auskünfte zu erhalten, so dass sie ihre Planung dannach richten können. Bei der Anfrage sind deshalb gewisse Regeln einzuhalten. Unter anderem müssen alle wichtigen Sachverhalte dargelegt werden und die dazu nötigen Unterlagen mitgeliefert werden. Die Anfrage endet mit der eigenen Beurteilung der Steuerfolgen und der Bitte an die Steuerverwaltung diese zu prüfen. Die Steuerverwaltung ist nicht Beratungsbüro und muss den Steuerpflichtigen nicht auf die beste Möglichkeit hinweisen. Dies ist Aufgabe des Beraters und Treuhänders. SBV Treuhand und Schätzungen bietet diese Dienste an und hilft ihnen eine solche Anfrage korrekt zu formulieren. |
14.05.2012 | Mitarbeit des Ehegatten / Nebenerwerb Ehegatte / Steuern, Sozialversicherungen |
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Die entgeltliche Mitarbeit des Ehegatten im Betrieb oder im Nebenerwerb hat Auswirkungen auf die Steuern und die Sozialversicherungen. Hier finden Sie ein Merkblatt, welches für die landwirtschaftlichen Verhältnisse wichtige Auswirkungen aufzeigt. |
23.04.2012 | |
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Aus der Rechtsschutzpraxis: Ein Landwirt, der via Krankenkasse Agrisano den bäuerlichen Rechtsschutz Agri-Protect mitversichert hat, hat uns folgende Frage gestellt: Vor 15 Jahren habe ich mit einem Elektrizitätsunternehmen einen Dienstbarkeitsvertrag für die Erstellung einer Stromleitung über mein Land unterzeichnet. Nun plane ich eine Betriebserweiterung und bin darauf angewiesen, dass die Leitung verlegt wird. Muss ich die Kosten dafür übernehmen? |
23.04.2012 | |
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Jeden Frühling, kaum macht sich der Vegetationsbeginn bemerkbar, laufen die Telefone bei SBV Treuhand und Schätzungen (SBV T&S) und anderen Beratungsstellen heiss. Hauptthemen sind dann Fragen rund um den Pachtantritt und um die Pachtlandrückgabe. Jeder Pächter ist gut beraten, sich beim Pachtantritt bewusst zu sein, dass auch für ihn einmal der Moment der Pachtrückgabe kommen wird. Nicht allen Pächtern ist es möglich, ein mutmassliches Pachtende mit dem Kauf des Pachtgegenstands abzuwenden. |
11.04.2012 | |
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Bei der Mehrwertsteuer ist die Saldosteuersatzmethode bei steuerpflichtigen Landwirten eine einfache Art die Pflichten gegenüber der ESTV zu erfüllen. Trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten. Die Checkliste von SBV Treuhand und Schätzungen hilft diese zu erkennen und damit unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Bereich Treuhand werden sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne den anstehenden Fragen widmen und Sie beraten. Wir sind für Sie da! |
03.04.2012 | |
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Hier finden Sie die Artikel der Sonderausgabe der UFA Revue zum Thema Kooperationen. |
27.03.2012 | Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grunstücken - Motion von NR Leo Müller |
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NR Leo Müller hat am 14.03.2011 eine Motion eingereicht, welche fordert, dass die Gewinne aus dem Gewinn von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken (z.b. abparzellierte Wohnhäuser, Gebäude in der Gewerbe- oder Kernzone, Baulandgrundstücke) von Landwirten sachlich der richtigen Steuer zugeführt wird. Die Motion wurde von sehr vielen bäuerlichen Vertretern unterzeichnet und rechtsgültig eingereicht. |
26.03.2012 | Stromnetz - neue Verhandlungen mit den Netzwerkbetreibern. Alleine sind Bauern machtlos. |
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Es führe kein Weg an einem Ausbau der Hochspannungsleitungen vorbei, so dass klare Statement von Swissgrid Chef Pierre-Alain Graf neulich in einem Interview mit der NZZ. Und weiter: «Auch vor Enteignungen darf nicht zurückgeschreckt werden.» Bei solchen Worten müssen in der Landwirtschaft sämtliche Alarmglocken läuten. Denn der Ausbau des Hochspannungsnetzes betrifft viele Bauern. Als PDF anzeigen - Wie David gegen Goliath Als PDF anzeigen - Gemeinsam für Interessen einstehen Als PDF anzeigen - SBV fordert höhere Agbeltungen |
08.03.2012 | |
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Da Landwirte vor 1993 keine steuerlichen Aufzeichnungspflichten erfüllen mussten, stellte sich die Frage von Kapitalgewinnen unter dem Regime des Bundesratsbeschlusses über die Erhebung einer direkten Bundessteuer nicht. Das Bundesgericht hat in seinen Urteilen 2C_708/2010 vom 28. Januar 2011 und 2C_11/2011 vom 02. Dezember 2012 dazu entscheidende Feststellungen gemacht. Die Auswirkungen betreffen nicht nur Landwirte mit Bauland. |
28.02.2012 | |
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Die Enteignung für Freizeit-, Sport- und Tourismusanlagen ist für die produzierenden Landwirte, welche auf den Erhalt ihres Kulturlandes als wichtigste Produktionsgrundlage angewiesen sind äusserst kritisch zu beurteilen. Die Übersicht zeigt aber, dass eine solche Enteignung in den meisten Kantonen von der gesetzlichen Grundlage durchaus möglich sein könnte, jedoch der öffentliche Zweck und die Verhältnismässigkeit kaum gegeben sein dürfte. Dies ist auch gut so und sollte auch bei künftigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen für diese Belange unbedingt berücksichtigt werden. |
23.02.2012 | Milch- oder Galtkuh auf dem Dach? - Photovoltaikanlage bewerten |
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Ob sich ein Solardach auf einer Scheune lohnt, hängt von den Gestehungs- und Betriebskosten, von Erträgen und Förderbeiträgen ab. Diese Rendite entscheidet zu welchem Wert das Solardach an den Hofnachfolger übergeben, an Drittpersonen verkauft oder die Hypothek aufgestockt werden kann. |
07.02.2012 | |
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Jedes Jahr entstehen Kulturschäden auf unzähligen Hektaren Kulturland. Dabei gibt es unterschiedliche Schadensereignisse wie Wildschäden, einmalige Schäden durch Bautätigkeiten oder Konzerte und mehrjährige Ausfälle durch Deponien und Transporte. |
07.02.2012 | |
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Nicht nur im Strassenverkehr lauern Gefahren, sondern auch auf dem Hof selbst. Wie sieht die Haftung in solchen Fällen aus? |
23.01.2012 | |
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass nur dem BGBB unterstellte Grundstücke im Sinne des Steuergesetzes (DBG, StHG sowie StG-AG) gelten. In der Konsequenz wird der Gewinn aus dem Verkauf von dem BGBB nicht unterstellten Grundstücke als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Damit wird der Gewinn auch mit den Sozialversicherungsabgaben belastet. Leider hat weder die Steuerverwaltung noch das Bundesgericht den Sinn der entsprechenden Gesetzesartikel erkannt. Diese bezweckten eine differenzierte Besteuerung in dem nur jener Teil der Einkommenssteuer unterlag, der einst auch zur Minderung der Einkommenssteuer beitrug (wie Abschreibungen oder Wertberichtigungen). Der darüber hinaus erzielte Gewinn sollte ausschliesslich mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer belastet werden. Da beim Landwirten jeweils sämtliche Grundstücke als Geschäftsvermögen gelten, wäre diese Lösung die einzig sachgerechte gewesen.
"Schock für Baulandbauern" |
23.01.2012 | Weiterbildungsveranstaltung Boden- und Pachtrecht (BGBB/LPG) vom 22.02.2012 |
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Im November 2011 publizierte der Schweizerische Bauernverband, SBV Treuhand und Schätzungen, die vollständig überarbeitete 2. Auflage des BGBB-Kommentars. Die Neuauflage beinhaltet die Veränderung des agrarrechtlichen Umfeldes sowie mehrere Gesetzesanpassungen und eine Fülle von Gerichtsurteilen. |

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