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Raum und Umwelt

Transparentes und subtiles Vorgehen ist für eine erfolgreiche Umsetzung zwingend: Umnutzung, Umzonung, Zonenplan, Baubewilligung, Abbruchverfügung, Naturschutz, Moorlandschaften, Bewirtschaftungsverträge, Golfplatz, Gewässerschutz, Umweltschutz, Entschädigungen, Dienstbarkeiten, Hochwasserschutz, Rückhaltebecken, Naturpärke.

Die Landwirtschaftszone hat immer mehr Anforderungen gerecht zu werden. Hand in Hand mit der Zunahme der Nachfragevielfalt ist auch die Zahl der Auflagen gestiegen. Der Beratungsbedarf entsteht hier auf zwei Ebenen: Zum einen sind Einzelpersonen bzw. Einzelbetriebe und zum anderen ganze Gebiete betroffen. Der Einzelne kommt oft mit der Raumplanung in Konflikt. Hat jemand ein leer stehendes Bauernhaus an bester Lage gekauft, bedeutet das noch lange nicht, dass er es auch nutzen darf – es stellen sich Fragen bezüglich der Zone, der Umnutzung und der baulichen Erweiterungsmöglichkeiten. Typisches Beispiel für regionale Projekte ist die Richt- und Zonenplanänderung zu Gunsten eines Golfplatzes. Hier stellen sich Entschädigungsfragen, ja sogar Existenzfragen. Aber auch Gewässerschutzzonen, Hochwasserschutzmassnahmen oder Naturschutzgebiete betreffen grossflächig Landwirtschaftsflächen. Verhandlungsgeschick und Landwirtschaftskenntnisse sind für erfolgreiche Verhandlungen unabdingbar.

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