Dem Staat Steuern abliefern? Ja, aber nur so viel wie nötig. Unser Steuerberater hilft Ihnen weiter: Steuererklärung, Mehrwertsteuer, Steueroptimierung, Liegenschaftsverkauf, Ersatzbeschaffung, Einkommens- und Vermögensgrenzen, Einsprachen/ Rekurse, Liquidationen, Grundstückgewinnsteuern, Überführungen, Betriebsaufgaben.
Steuern darf man nicht dem Zufall überlassen, denn die Steuerbelastung ist kalkulierbar und vor allem auch steuerbar. Ob nun beim Verkauf einer Liegenschaft, bei einem Erbvorbezug oder der Ersatzbeschaffung von Landwirtschaftsland, die Steuern müssen berücksichtigt und vorgängig kalkuliert werden. Ein geschicktes Vorgehen spart oft grosse Summen von Steuern. Und gibt es etwas Ärgerlicheres als Steuern, die hätten verhindert werden können? Eine korrekte Steuerdeklaration ist die Grundlage für Steuereinsparungen. Ziel muss es sein, ein geplantes Vorgehen schlank bei den Steuerbehörden durchzubringen. Und trotzdem muss danach die Einsprachefrist genutzt werden. Die Veranlagung ist seriös zu kontrollieren und ungerechtfertigte Forderungen sind fristgerecht zu bekämpfen. Die Betriebsnachfolge oder auch die Betriebsaufgabe ist der Tag der steuerlichen Abrechnung. Hier zeigt es sich, ob weitsichtig geplant wurde. Eine Steuerplanung wird sich sicher auszahlen.

Wir überlassen Ihre Steuerrechnung nicht dem Zufall!

Alfred Fuchs aus Rosshäusern ist der dritte Gewinner unseres Wettbewerbs.
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